In den Haushaltsverhandlungen gab es im Gemeinderat bereits eine knappe Mehrheit für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Die endgültige Entscheidung darüber steht jedoch erst im Mai an. Unsere Fraktion spricht sich zu diesem Zeitpunkt gegen eine übereilte Einführung aus, zumal sich für uns noch einige offene Fragen stellen, die wir der Stadtverwaltung als Anfrage geschickt haben.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit letzter Woche liegt uns die Drucksache zur „Freiburger Mehrwegoffensive“ (G-25/084) inklusive der Beantwortung unserer Prüfaufträge vor. Gerne stellen wir noch weitergehende Fragen, deren Beantwortung sich für uns nicht aus der Druckvorlage ergeben.
- Ausnahmen bestimmter Verpackungsmaterialien
Nach Aussage der Verwaltung orientiert sich der vorliegende Satzungsentwurf grundsätzlich an der Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen. Dort gibt es jedoch offenbar Unklarheiten darüber, welche Verpackungen tatsächlich besteuert werden. Während die Auslegungshinweise der Stadt Tübingen nahelegen, dass z. B. Döner/Yufka-Verpackungen und Butterbrezel-Tüten besteuert werden (siehe Auslegungshinweise, https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/auslegungshinweise_verpackungssteuer.pdf), berichtet der SWR (Stand 25.10.2024) und Verbraucher:innen aus Tübingen von abweichenden Regelungen – etwa, dass explizit die Alufolie für Döner und die Papiertüte für die Butterbrezel nicht besteuert werden (SWR-Artikel, abgerufen am 02.04.2025, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/verpackungssteuer-tuebingen-wie-laeufts-nach-fast-drei-jahren-100.html).
1.1 Gibt es Möglichkeiten, einzelne Einwegverpackungen gezielt von der Steuer auszunehmen? Wäre es bspw. denkbar, die Steuer gezielt nur auf bestimmte Verpackungstypen zu beschränken, z. B. ausschließlich auf „To-go“-Getränkebecher und Kunststoffverpackungen?
1.2. Könnte man aus Sicht der Verwaltung zumindest gezielt ökologisch nachhaltige Verpackungen, die bspw. aus nachwachsenden Ressourcen und vollständig recyclebaren Materialien bestehen ausnehmen?
- Geltungsbereich der Steuer
Besteht die Möglichkeit, den Geltungsbereich der Satzung räumlich zu begrenzen, z. B. nur auf bestimmte Teile des Stadtgebiets, wie die Innenstadt?
- Steuerbefreiung
In Tübingen werden laut der Druckvorlage von der Verpackungssteuer Gegenstände befreit, die vom Steuerschuldner vollständig am Ort der Abgabe zurückgenommen und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zugeführt werden (bspw. die Ketchup-Verpackung, die im Restaurant verwendet wird).
3.1. Wieso empfiehlt die Stadtverwaltung eine Besteuerung auch innerhalb des Restaurants, obwohl die Besitzer:innen bereits Müllgebühren bezahlen?
3.2. Ist davon auszugehen, dass eine faktische “doppelte Besteuerung” (hohe Müllgebühren für Gastro-Betriebe und zusätzlich die Verpackungssteuer) rechtmäßig ist?
Wir bitten um eine kurzfristige und schriftliche Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Julia Söhne
Fraktionsvorsitzende
Ismael Hares
Stadtrat